Das AZAV-Lexikon für Kosmetikakademien, Kosmetikschulen und Beauty-Bildungsanbieter. 60 Fachbegriffe rund um AZAV-Trägerzulassung, Maßnahmenzulassung und Qualitätsmanagement – verständlich erklärt für die Beauty-Branche.
1. Abweichung
Eine Abweichung beschreibt im Rahmen der AZAV-Zertifizierung jede Nichteinhaltung eines festgelegten Qualitätsstandards oder Prozesses deiner Kosmetikakademie. Abweichungen werden z. B. durch Audits, Teilnehmer-Feedback oder fehlerhafte Dokumentation aufgedeckt und müssen im AZAV-konformen QM-System dokumentiert und korrigiert werden. Ein professioneller Umgang mit Abweichungen stärkt deine AZAV-Trägerzulassung und hilft dir beim jährlichen Überwachungsaudit.
2. Akkreditierung / Zertifizierung
Die Akkreditierung ist die staatliche Anerkennung der fachkundigen Stelle, die deine Kosmetikschule prüft – die Zertifizierung ist der eigentliche Nachweis, dass deine Akademie die AZAV-Anforderungen erfüllt. Für eine AZAV-Kosmetikakademie sind beide Begriffe zentral: Erst die Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle macht dich zum staatlich anerkannten Bildungsträger. Damit kannst du geförderte Beauty-Weiterbildungen über den Bildungsgutschein anbieten.
3. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit dem Teilnehmerinnen geförderte Coachings und Maßnahmen besuchen können – ohne Eigenkosten. Für deine Kosmetikakademie ist der AVGS ein wichtiger Zugang zu geförderten Teilnehmern in der Beauty-Branche. Voraussetzung ist eine gültige AZAV-Maßnahmenzulassung deiner Angebote.
4. AMDL (Prüfdienst der Arbeitsagentur)
AMDL steht für die Arbeitsmarktdienstleistungen-Prüfung der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Prüfdienst kontrolliert stichprobenartig, ob zugelassene Bildungsträger – auch AZAV-Kosmetikakademien – ihre Maßnahmen korrekt und qualitätsgerecht durchführen. Eine saubere Dokumentation und ein gepflegtes QM-System sind hier dein bester Schutz.
5. Auditprotokoll
Das Auditprotokoll ist die schriftliche Dokumentation eines AZAV-Audits in deiner Kosmetikschule. Es hält fest, welche Bereiche geprüft wurden, welche Abweichungen festgestellt und welche Korrekturmaßnahmen vereinbart wurden. Ein vollständiges Auditprotokoll ist Pflichtbestandteil deines AZAV-QM-Systems und Grundlage für die Folgeaudits.
6. Auditcheckliste
Die Auditcheckliste ist ein Prüfwerkzeug, mit dem du dich systematisch auf das AZAV-Audit deiner Kosmetikakademie vorbereitest. Sie listet alle relevanten Anforderungen auf – von Raumvoraussetzungen über Dozentennachweise bis zum QM-Handbuch. So gehst du vorbereitet ins Audit und reduzierst das Risiko von Abweichungen bei deiner AZAV-Trägerzulassung.
7. Auditor
Der Auditor ist die unabhängige Prüfperson der fachkundigen Stelle, die deine Kosmetikschule auf AZAV-Konformität prüft. Er bewertet QM-System, Dokumentation, Räume und Qualifikation deiner Dozenten. Ein gut vorbereitetes Audit mit überzeugendem Auftreten gegenüber dem Auditor ist ein wichtiger Baustein deiner AZAV-Zulassung.
8. AZAV-Beauftragter
Der AZAV-Beauftragte ist die verantwortliche Ansprechperson für alle Qualitäts- und Zulassungsthemen in deiner Kosmetikakademie. Er koordiniert das QM-System, bereitet Audits vor und ist Schnittstelle zur fachkundigen Stelle. Auch in kleinen Beauty-Schulen sollte diese Rolle klar benannt und im Organigramm verankert sein.
9. AZWV
Die AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) war die Vorgängerregelung der heutigen AZAV. Seit 2012 gilt die AZAV als verbindlicher Rahmen für die Zulassung von Bildungsträgern – auch für Kosmetikakademien und Beauty-Bildungsanbieter. Der Begriff begegnet dir noch in älteren Unterlagen.
10. BA (Bundesagentur für Arbeit)
Die Bundesagentur für Arbeit ist die zentrale Behörde hinter Bildungsgutschein, AVGS und AZAV-System. Sie legt die Rahmenbedingungen fest, nach denen deine AZAV-Kosmetikakademie geförderte Teilnehmer aufnehmen darf. Über die BA und ihre Jobcenter werden deine Teilnehmerinnen in der Beauty-Branche vermittelt.
11. Beirat
Ein Beirat ist ein beratendes Gremium, das deine Kosmetikschule fachlich und strategisch unterstützen kann. Im AZAV-Kontext zeigt ein Beirat der fachkundigen Stelle, dass deine Akademie ihre Bildungsangebote praxisnah und marktorientiert weiterentwickelt. Pflicht ist er nicht, kann aber deine Qualitätsstruktur stärken.
12. Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist das zentrale Förderinstrument der Agentur für Arbeit: Teilnehmerinnen lösen ihn bei einem zugelassenen Träger ein und besuchen deine Beauty-Weiterbildung kostenfrei. Für deine AZAV-Kosmetikakademie bedeutet das: Teilnehmer werden über den Bildungsgutschein zugewiesen – ohne eigenes Werbebudget. Voraussetzung ist die AZAV-Maßnahmenzulassung deiner Kurse.
13. Bundesdurchschnittskostensatz (BDKS)
Der BDKS ist ein von der Bundesagentur für Arbeit festgelegter Durchschnittskostensatz pro Unterrichtsstunde, an dem sich die Förderfähigkeit deiner Maßnahmen orientiert. Liegt deine Kosmetikschule mit den Kurskosten innerhalb dieses Rahmens, vereinfacht das die Maßnahmenzulassung. Überschreitungen müssen gut begründet und nachgewiesen werden.
14. DAkkS
Die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) ist die nationale Stelle, die die fachkundigen Stellen für AZAV-Zertifizierungen akkreditiert. Sie sorgt dafür, dass die Prüfer deiner Kosmetikakademie nach einheitlichen, staatlich anerkannten Standards arbeiten. Für dich heißt das: Deine AZAV-Zulassung hat ein verlässliches, geprüftes Fundament.
15. Erfolgsquote / Erfolgsstatistik
Die Erfolgsquote dokumentiert, wie viele Teilnehmerinnen deine Maßnahme erfolgreich abschließen oder im Anschluss vermittelt werden. Für deine AZAV-Kosmetikakademie ist sie ein wichtiger Qualitätsnachweis gegenüber der fachkundigen Stelle und der Agentur für Arbeit. Eine saubere Erfolgsstatistik stärkt deine Position bei der Verlängerung von Maßnahmen.
16. Fachbereich
Der Fachbereich beschreibt das inhaltliche Themenfeld, in dem deine Kosmetikschule AZAV-zertifiziert ist – etwa kosmetische Weiterbildungen, Permanent Make-up oder Wimpernverlängerung. Deine AZAV-Trägerzulassung wird für definierte Fachbereiche erteilt. Eine spätere Fachbereichserweiterung erlaubt dir, dein Beauty-Angebot auszubauen.
17. Fachkundige Stelle (FKS)
Die fachkundige Stelle ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle, die über die AZAV-Zulassung deiner Kosmetikakademie entscheidet. Sie prüft Träger und Maßnahmen, führt die Audits durch und stellt die Zulassungszertifikate aus. Die Entscheidung über deine Zulassung liegt allein bei der FKS – nicht beim Bildungsträger selbst.
18. Fehlzeitenkonzept
Das Fehlzeitenkonzept regelt, wie deine Kosmetikschule mit Fehlzeiten von Teilnehmerinnen umgeht – etwa durch Nachholtermine oder Nachschulungen. Es ist ein wichtiger Bestandteil der AZAV-Maßnahmenkonzeption und zeigt, dass dein Beauty-Bildungsangebot auch bei Ausfällen die Lernziele sichert.
19. KURSNET
KURSNET ist die offizielle Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sobald deine Kosmetikakademie AZAV-zertifiziert ist, werden deine geförderten Maßnahmen hier gelistet und für Berater und Teilnehmer sichtbar. Eine gepflegte KURSNET-Präsenz erhöht die Sichtbarkeit deiner Beauty-Weiterbildungen.
20. Kurzfragebogen
Der Kurzfragebogen ist ein vereinfachtes Erhebungsinstrument, mit dem du im Rahmen des AZAV-QM-Systems schnell Feedback oder Daten von Teilnehmerinnen erfasst. In deiner Kosmetikschule eignet er sich z. B. für regelmäßige Zufriedenheitsabfragen, die in die Qualitätsbewertung deiner Maßnahmen einfließen.
21. Kostenträger
Der Kostenträger ist die Stelle, die die Kosten deiner Weiterbildung übernimmt – meist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Für deine AZAV-Kosmetikakademie bedeutet das: Die Teilnehmerinnen zahlen 0 €, die Förderung kommt vom Kostenträger. Eine korrekte Abrechnung gegenüber dem Kostenträger ist Pflicht.
22. Kundenfeedback
Kundenfeedback umfasst die systematische Rückmeldung deiner Teilnehmerinnen zu Inhalten, Dozenten und Ablauf deiner Beauty-Weiterbildung. Im AZAV-QM-System ist die Erhebung und Auswertung von Feedback verpflichtend. Es liefert deiner Kosmetikschule wertvolle Hinweise zur kontinuierlichen Verbesserung und fließt in die Managementbewertung ein.
23. Leitbild
Das Leitbild beschreibt die Werte, Ziele und das Selbstverständnis deiner Kosmetikakademie. Im Rahmen der AZAV-Zulassung zeigt es der fachkundigen Stelle, wofür dein Beauty-Bildungsangebot steht und wie du Qualität verstehst. Ein klares Leitbild bildet das Fundament deines QM-Handbuchs.
24. Managementbewertung
Die Managementbewertung ist die regelmäßige, dokumentierte Bewertung deines QM-Systems durch die Leitung deiner Kosmetikschule. Hier werden Kennzahlen, Feedback, Abweichungen und Ziele zusammengeführt und neue Maßnahmen abgeleitet. Sie ist AZAV-Pflicht und ein zentrales Element des jährlichen Überwachungsaudits.
25. Maßnahmenkonzeption
Die Maßnahmenkonzeption ist die inhaltliche und organisatorische Beschreibung einer geförderten Weiterbildung deiner Kosmetikakademie – inklusive Lernzielen, Stundenplan, Methoden und Zielgruppe. Sie ist die Grundlage für die AZAV-Maßnahmenzulassung. Eine überzeugende Konzeption entscheidet maßgeblich darüber, ob deine Beauty-Maßnahme zugelassen wird.
26. Maßnahmenzulassung
Die Maßnahmenzulassung ist die AZAV-Zertifizierung einer einzelnen Weiterbildung deiner Kosmetikschule – etwa eines Permanent-Make-up- oder Kosmetik-Kurses. Erst mit ihr darf die Maßnahme über Bildungsgutschein oder AVGS gefördert werden. Sie baut auf deiner Trägerzulassung auf und wird für jede Maßnahme einzeln beantragt.
27. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Dieser Nachweis belegt gegenüber der fachkundigen Stelle, dass deine Kosmetikakademie wirtschaftlich stabil ist und die Maßnahmen zuverlässig durchführen kann. Üblich sind z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Bankbestätigungen. Er ist fester Bestandteil der AZAV-Trägerzulassung.
28. Nachschulungskonzept
Das Nachschulungskonzept regelt, wie Teilnehmerinnen verpasste Inhalte deiner Beauty-Weiterbildung nachholen können. Es ergänzt das Fehlzeitenkonzept und stellt sicher, dass alle Lernziele auch bei Ausfällen erreicht werden. Für AZAV-Kosmetikakademien ist ein durchdachtes Nachschulungskonzept ein Qualitätsplus im Audit.
29. Online-Unterricht (AZAV-konform)
AZAV-konformer Online-Unterricht ermöglicht es deiner Kosmetikschule, geförderte Weiterbildungen ganz oder teilweise digital anzubieten. Voraussetzung sind nachvollziehbare Anwesenheitskontrolle, geeignete Technik und ein didaktisch sauberes Konzept. So erreichst du auch Teilnehmerinnen in der Beauty-Branche ortsunabhängig.
30. Organigramm
Das Organigramm stellt die Aufbau- und Verantwortungsstruktur deiner Kosmetikakademie übersichtlich dar – von der Leitung über den AZAV-Beauftragten bis zu den Dozenten. Die fachkundige Stelle verlangt es, um klare Zuständigkeiten zu erkennen. Es ist ein Pflichtdokument im AZAV-QM-System.
31. Pädagogische Eignung
Die pädagogische Eignung weist nach, dass die Dozenten deiner Kosmetikschule nicht nur fachlich, sondern auch didaktisch qualifiziert sind. Häufig wird sie über einen Dozentenschein bzw. eine Train-the-Trainer-Qualifikation belegt. Für die AZAV-Zulassung deiner Beauty-Weiterbildungen ist dieser Nachweis verpflichtend.
32. Personaleinsatzplanung
Die Personaleinsatzplanung dokumentiert, welche Dozenten in welchen Maßnahmen deiner Kosmetikakademie eingesetzt werden. Sie belegt der fachkundigen Stelle, dass für jede Beauty-Weiterbildung qualifiziertes Personal verfügbar ist. In Kombination mit dem Vertretungskonzept sichert sie die Durchführung auch bei Ausfällen.
33. Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung regelt, wie Leistungen und Abschlüsse in deiner Kosmetikschule bewertet werden. Sie schafft Transparenz für Teilnehmerinnen und ist ein wichtiger Qualitätsnachweis im AZAV-System. Besonders bei zertifizierten Beauty-Weiterbildungen sorgt sie für nachvollziehbare und faire Abschlüsse.
34. Qualitätsmanagement (QM)
Das Qualitätsmanagement ist das Herzstück jeder AZAV-Zulassung. Es bündelt alle Prozesse, Dokumente und Verbesserungsmaßnahmen, mit denen deine Kosmetikakademie konstante Qualität sichert. Ohne ein funktionierendes, gelebtes QM-System ist eine AZAV-Trägerzulassung nicht möglich.
35. QM-Handbuch
Das QM-Handbuch ist die zentrale Dokumentensammlung deines Qualitätsmanagements – mit Leitbild, Prozessen, Zuständigkeiten und Vorlagen. Es ist das wichtigste Nachweisdokument bei der AZAV-Zertifizierung deiner Kosmetikschule. Ein klar strukturiertes QM-Handbuch erleichtert dir jedes Audit erheblich.
36. Raumvoraussetzungen
Die Raumvoraussetzungen definieren, welche räumliche und technische Ausstattung deine Kosmetikakademie für AZAV-konforme Maßnahmen erfüllen muss – etwa geeignete Schulungsräume, Arbeitsplätze und Hygienestandards. Gerade in der Beauty-Branche mit praktischen Übungen sind passende Räume ein wichtiger Prüfpunkt.
37. Schulungsplan / Stundenplan
Der Schulungs- bzw. Stundenplan strukturiert den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf deiner Beauty-Weiterbildung. Er zeigt der fachkundigen Stelle, dass die Lernziele realistisch und vollständig vermittelt werden. Ein durchdachter Stundenplan ist Pflichtbestandteil der Maßnahmenkonzeption deiner Kosmetikschule.
38. Software für AZAV-Träger
Spezielle AZAV-Software unterstützt deine Kosmetikakademie bei Teilnehmerverwaltung, Dokumentation, Anwesenheiten und QM-Prozessen. Sie reduziert den Verwaltungsaufwand und sorgt für audit-sichere, lückenlose Nachweise. Eine passende Software erleichtert dir den Alltag als AZAV-zertifizierter Beauty-Bildungsträger.
39. Subunternehmerregelung
Die Subunternehmerregelung legt fest, unter welchen Bedingungen deine Kosmetikschule Teile einer Maßnahme an externe Dienstleister oder Dozenten vergeben darf. Auch Subunternehmer müssen die AZAV-Anforderungen erfüllen. Eine saubere vertragliche Regelung ist hier Pflicht, um deine Zulassung nicht zu gefährden.
40. Trägerzulassung
Die Trägerzulassung ist die grundlegende AZAV-Zertifizierung deiner Kosmetikakademie als Bildungsträger. Sie ist die Voraussetzung dafür, überhaupt geförderte Maßnahmen anbieten zu dürfen. Erst auf Basis der Trägerzulassung kannst du einzelne Beauty-Weiterbildungen als Maßnahmen zulassen lassen.
41. Trägerspezifische Dokumente
Trägerspezifische Dokumente sind alle individuellen Unterlagen, die deine Kosmetikschule als AZAV-Träger nachweisen muss – etwa Leitbild, Organigramm, QM-Handbuch und Nachweise zur Leistungsfähigkeit. Sie bilden zusammen das Fundament deiner Trägerzulassung und werden im Audit geprüft.
42. Teilnehmerverwaltung
Die Teilnehmerverwaltung umfasst die vollständige Dokumentation deiner Teilnehmerinnen – von Anmeldung über Anwesenheit bis zum Abschluss. Für AZAV-Kosmetikakademien ist eine lückenlose, datenschutzkonforme Verwaltung Pflicht. Sie ist Grundlage für Abrechnung, Erfolgsstatistik und Nachweise gegenüber der Agentur für Arbeit.
43. Übergangsregelung bei Maßnahmenerstellung
Übergangsregelungen greifen, wenn sich AZAV-Vorgaben ändern, während deine Kosmetikschule eine Maßnahme entwickelt oder durchführt. Sie regeln, welche Anforderungen für laufende und neue Beauty-Maßnahmen gelten. So vermeidest du Lücken zwischen alter und neuer Rechtslage.
44. Unternehmensform & AZAV-Zulassung
Die Unternehmensform deiner Kosmetikakademie – etwa Einzelunternehmen, GbR oder GmbH – beeinflusst Nachweise wie finanzielle Leistungsfähigkeit und Haftung. Grundsätzlich können verschiedene Rechtsformen eine AZAV-Zulassung erhalten. Wichtig ist, dass die gewählte Form sauber dokumentiert und nachgewiesen ist.
45. Unterrichtskonzept
Das Unterrichtskonzept beschreibt die didaktische Umsetzung deiner Beauty-Weiterbildung – Methoden, Medien, Praxisanteile und Lernzielkontrolle. Es zeigt der fachkundigen Stelle, dass deine Kosmetikschule fachlich und pädagogisch durchdacht unterrichtet. Ein starkes Unterrichtskonzept ist ein Kernstück der Maßnahmenzulassung.
46. Verlängerung bestehender Maßnahmen
AZAV-Maßnahmenzulassungen sind zeitlich befristet und müssen rechtzeitig verlängert werden. Für deine Kosmetikakademie bedeutet das: Erfolgsstatistik, Konzept und Unterlagen aktuell halten, um die Verlängerung deiner Beauty-Weiterbildungen zu sichern. Eine frühzeitige Vorbereitung verhindert Förderlücken.
47. Vertretungskonzept
Das Vertretungskonzept regelt, wer einspringt, wenn ein Dozent deiner Kosmetikschule ausfällt. Es stellt sicher, dass deine geförderten Maßnahmen auch bei Krankheit oder Urlaub durchgehend stattfinden. Die fachkundige Stelle erwartet hier eine klare, dokumentierte Lösung.
48. Vorbereitungszeit für das Audit
Die Vorbereitungszeit ist der Zeitraum, in dem deine Kosmetikakademie alle Unterlagen, Räume und Prozesse für das AZAV-Audit fertigstellt. Eine realistische Planung dieser Phase reduziert Stress und Abweichungen. Je besser vorbereitet, desto reibungsloser läuft die Zertifizierung deiner Beauty-Schule.
49. Weiterbildungsverpflichtung der Dozenten
Dozenten in AZAV-zertifizierten Kosmetikakademien müssen sich regelmäßig fachlich und didaktisch fortbilden. Diese Weiterbildungsverpflichtung sichert die Qualität deiner Beauty-Weiterbildungen und muss dokumentiert werden. Im Audit werden entsprechende Nachweise geprüft.
50. Widerspruch bei Ablehnung der Maßnahme
Lehnt die fachkundige Stelle eine Maßnahme deiner Kosmetikschule ab, hast du das Recht, Widerspruch einzulegen oder eine überarbeitete Konzeption einzureichen. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Ablehnungsgründen erhöht die Chancen im zweiten Anlauf. Gute Dokumentation ist dabei dein wichtigstes Argument.
51. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung bewertet, ob die Kosten deiner Maßnahme im Verhältnis zu Umfang und Nutzen angemessen sind – oft im Vergleich zum Bundesdurchschnittskostensatz. Für deine AZAV-Kosmetikakademie ist eine nachvollziehbare Kalkulation entscheidend, damit deine Beauty-Weiterbildungen förderfähig bleiben.
52. Zielgruppendefinition
Die Zielgruppendefinition beschreibt genau, an wen sich deine geförderte Maßnahme richtet – etwa Quereinsteigerinnen oder Fachkräfte der Beauty-Branche. Sie ist Teil der Maßnahmenkonzeption und zeigt der fachkundigen Stelle, dass dein Angebot zu den Förderzielen passt. Eine klare Zielgruppe stärkt deine Maßnahmenzulassung.
53. Zugangsvoraussetzungen für Teilnehmer
Die Zugangsvoraussetzungen legen fest, welche Vorkenntnisse oder Voraussetzungen Teilnehmerinnen für deine Beauty-Weiterbildung mitbringen müssen. Sie sorgen dafür, dass die Maßnahme deiner Kosmetikschule für die richtige Zielgruppe geeignet ist. Realistische Voraussetzungen verbessern Erfolgsquote und Förderfähigkeit.
54. Zuständigkeit der fachkundigen Stelle (FKS)
Die fachkundige Stelle ist für die Prüfung, Zulassung und laufende Überwachung deiner Kosmetikakademie zuständig. Sie entscheidet über Träger- und Maßnahmenzulassung und führt die jährlichen Audits durch. Eine gute, transparente Zusammenarbeit mit deiner FKS erleichtert den gesamten AZAV-Prozess.
55. Zertifikatsvergabe nach AZAV-Maßnahmen
Nach Abschluss einer geförderten Maßnahme erhalten deine Teilnehmerinnen ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung. Für deine Kosmetikschule ist eine korrekte, einheitliche Zertifikatsvergabe Pflicht und ein Qualitätsmerkmal. Aussagekräftige Zertifikate steigern den Wert deiner Beauty-Weiterbildung auf dem Arbeitsmarkt.
56. Zertifizierungsdauer
Die Zertifizierungsdauer beschreibt, wie lange deine AZAV-Zulassung gültig ist, bevor sie erneuert werden muss – Trägerzulassungen gelten in der Regel mehrere Jahre, Maßnahmen sind ebenfalls befristet. Für deine Kosmetikakademie ist es wichtig, Fristen im Blick zu behalten, um durchgängig förderfähig zu bleiben.
57. Zertifizierungsstellen (AZAV)
Zertifizierungsstellen sind die akkreditierten fachkundigen Stellen, die AZAV-Zulassungen erteilen. Du wählst für deine Kosmetikschule eine zugelassene Stelle aus, die Träger und Maßnahmen prüft. Die Wahl einer erfahrenen Zertifizierungsstelle kann den Ablauf deiner Beauty-Zulassung spürbar erleichtern.
58. Zuständigkeit Jobcenter / Agentur für Arbeit
Jobcenter und Agentur für Arbeit entscheiden über die Förderung deiner Teilnehmerinnen per Bildungsgutschein oder AVGS. Sie vermitteln geförderte Teilnehmer an deine AZAV-Kosmetikakademie. Zu wissen, welche Stelle für welche Förderung zuständig ist, hilft dir, Teilnehmerinnen gezielt zu gewinnen.
59. Zulassung von Einzelcoachings
Auch einzelne Coachings – etwa per AVGS – können AZAV-zertifiziert werden. Für deine Kosmetikschule eröffnet das die Möglichkeit, individuelle Beauty-Coachings als geförderte Maßnahme anzubieten. Voraussetzung ist eine passende Konzeption und die Zulassung durch die fachkundige Stelle.
60. Zweigniederlassungen & AZAV
Eröffnet deine Kosmetikakademie weitere Standorte, müssen auch diese Zweigniederlassungen die AZAV-Anforderungen erfüllen und nachgewiesen werden. Räume, Personal und QM-Prozesse jedes Standorts werden geprüft. So stellst du sicher, dass deine geförderten Beauty-Weiterbildungen überall denselben Qualitätsstandard bieten.